{
    "slug": "verkehrswert-wertgrenzen-74a-85a-zvg",
    "titre": "Wertgrenzen in der Zwangsversteigerung – 7/10-Grenze und 5/10-Grenze (§§ 74a, 74b, 85a ZVG)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Bleibt das Meistgebot in der Zwangsversteigerung eines Grundstücks deutlich unter dem festgesetzten Grundstückswert, schützt das ZVG davor, dass die Immobilie…",
    "resume_court": "Bleibt das **Meistgebot** in der Zwangsversteigerung eines Grundstücks deutlich unter dem festgesetzten **Grundstückswert**, schützt das ZVG davor, dass die Immobilie unter Wert zugeschlagen wird. Liegt das Meistgebot samt Kapitalwert der bestehen bleibenden Rechte **unter sieben Zehnteln** des Grundstückswerts, ist der Zuschlag **auf Antrag** eines Berechtigten zu versagen, dessen Anspruch durch das Gebot nicht gedeckt ist (**§ 74a Abs. 1 ZVG**). Erreicht das Meistgebot samt bestehen bleibenden Rechten **nicht die Hälfte** des Grundstückswerts, ist der Zuschlag **von Amts wegen** zu versagen (**§ 85a Abs. 1 ZVG**). Beide Grenzen gelten nur im **ersten** Versteigerungstermin; im neuen Termin darf der Zuschlag aus diesen Gründen nicht mehr versagt werden (**§ 74a Abs. 4, § 85a Abs. 2 ZVG**).",
    "faits": [
        {
            "point": "7/10-Grenze",
            "valeur": "Meistgebot + Kapitalwert bestehen bleibender Rechte unter 7/10 des Grundstückswerts (§ 74a Abs. 1 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verfahren bei 7/10-Grenze",
            "valeur": "Versagung des Zuschlags nur auf Antrag eines Berechtigten, der bei einem Gebot in Höhe von 7/10 voraussichtlich gedeckt wäre (§ 74a Abs. 1 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Widerspruch",
            "valeur": "betreibender Gläubiger kann widersprechen und muss glaubhaft machen, dass ihm durch die Versagung ein unverhältnismäßiger Nachteil entstünde (§ 74a Abs. 1 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeitpunkt für Antrag/Widerspruch",
            "valeur": "nur bis zum Schluss der Verhandlung über den Zuschlag (§ 74a Abs. 2 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "5/10-Grenze",
            "valeur": "Meistgebot + Kapitalwert bestehen bleibender Rechte erreicht nicht die Hälfte des Grundstückswerts (§ 85a Abs. 1 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verfahren bei 5/10-Grenze",
            "valeur": "Zuschlag ist von Amts wegen zu versagen, kein Antrag nötig (§ 85a Abs. 1 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Neuer Termin",
            "valeur": "von Amts wegen; Abstand grundsätzlich mindestens drei, höchstens sechs Monate (§ 74a Abs. 3, § 85a Abs. 2 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirkung im neuen Termin",
            "valeur": "Zuschlag darf nicht mehr aus den Gründen des § 74a Abs. 1 oder § 85a Abs. 1 ZVG versagt werden (§ 74a Abs. 4, § 85a Abs. 2 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wertfestsetzung",
            "valeur": "durch das Vollstreckungsgericht, bei Bedarf nach Anhörung von Sachverständigen (§ 74a Abs. 5 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anfechtung der Wertfestsetzung",
            "valeur": "sofortige Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluss (§ 74a Abs. 5 ZVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Meistgebot des Berechtigten",
            "valeur": "§ 74a ist unter den Voraussetzungen des § 74b ZVG nicht anwendbar",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 74a ZVG – Versagung des Zuschlags bei Meistgebot unter 7/10, Wertfestsetzung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__74a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 74b ZVG – Meistgebot eines zur Befriedigung Berechtigten",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__74b.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 85a ZVG – Versagung des Zuschlags bei Meistgebot unter 5/10",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__85a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 83 ZVG – Versagungsgründe",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/__83.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "ZVG Gesamttext",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zvg/",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Wertgrenzen in der Zwangsversteigerung – 7/10-Grenze und 5/10-Grenze (§§ 74a, 74b, 85a ZVG)?",
            "reponse": "Bleibt das Meistgebot in der Zwangsversteigerung eines Grundstücks deutlich unter dem festgesetzten Grundstückswert, schützt das ZVG davor, dass die Immobilie unter Wert zugeschlagen wird. Liegt das Meistgebot samt Kapitalwert der bestehen bleibenden Rechte unter sieben Zehnteln des Grundstückswerts, ist der Zuschlag auf Antrag eines Berechtigten zu versagen, dessen Anspruch durch das Gebot nicht gedeckt ist (§ 74a…"
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Wertgrenzen in der Zwangsversteigerung?",
            "reponse": "Die §§ 74a, 74b und 85a ZVG regeln die Zwangsversteigerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Für die Verwertung gepfändeter beweglicher Sachen gelten die §§ 814 ff. ZPO, nicht diese Grenzen. Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Wertgrenzen in der Zwangsversteigerung?",
            "reponse": "7/10 und 5/10 verwechseln. Die 7/10-Grenze wirkt nur auf Antrag, die 5/10-Grenze von Amts wegen. Nur das bare Gebot vergleichen. Maßgeblich ist das Meistgebot zuzüglich des Kapitalwerts der bestehen bleibenden Rechte. Antrag zu spät stellen. Antrag und Widerspruch nach § 74a ZVG sind nur bis zum Schluss der Verhandlung über den Zuschlag möglich. Falsche Wertfestsetzung erst im Zuschlagsverfahren rügen."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Wertgrenzen in der Zwangsversteigerung aus?",
            "reponse": "*Fiktives Beispiel:* Das Vollstreckungsgericht hat den Grundstückswert auf 200.000 Euro festgesetzt. Im ersten Termin beträgt das Meistgebot 90.000 Euro; Rechte, die bestehen bleiben, gibt es nicht. Die 5/10-Grenze liegt bei 100.000 Euro, die 7/10-Grenze bei 140.000 Euro. Weil 90.000 Euro unter der Hälfte liegen, versagt das Gericht den Zuschlag von Amts wegen (§ 85a Abs. 1 ZVG) und bestimmt einen neuen Termin."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q231686",
        "Q231681",
        "Q231695"
    ],
    "valid_from": "2026-10-27",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-27",
    "derniere_verification": "2026-10-27",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/verkehrswert-wertgrenzen-74a-85a-zvg"
}