{
    "slug": "prozessstandschaft-prozessfuehrungsbefugnis-zpo",
    "titre": "Prozessführungsbefugnis und Prozessstandschaft – fremde Rechte im eigenen Namen einklagen",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Im Zivilprozess klagt normalerweise derjenige, dem das eingeklagte Recht zusteht. Die Prozessführungsbefugnis – also die Berechtigung, ein bestimmtes Recht im…",
    "resume_court": "Im Zivilprozess klagt normalerweise derjenige, dem das eingeklagte Recht zusteht. Die **Prozessführungsbefugnis** – also die Berechtigung, ein bestimmtes Recht **im eigenen Namen** vor Gericht geltend zu machen – ist eine **Zulässigkeitsvoraussetzung** der Klage; fehlt sie, wird die Klage **als unzulässig** abgewiesen. Wer ein **fremdes Recht im eigenen Namen** einklagt, handelt als **Prozessstandschafter**. Das ist nur erlaubt, wenn ein **Gesetz** es vorsieht (**gesetzliche Prozessstandschaft**, z. B. § 265 Abs. 2 ZPO, § 1629 Abs. 3 BGB, § 2039 BGB, § 1011 BGB, § 1368 BGB) oder wenn der Rechtsinhaber den Kläger **ermächtigt** hat **und** dieser ein **eigenes schutzwürdiges Interesse** an der Prozessführung hat (**gewillkürte Prozessstandschaft**, ständige BGH-Rechtsprechung, z. B. BGH, Urteil vom 10.06.2016 – V ZR 125/15). Ein allgemeines Gesetz zur Prozessführungsbefugnis enthält die ZPO nicht.",
    "faits": [
        {
            "point": "Begriff",
            "valeur": "Prozessführungsbefugnis = Recht, einen Prozess über ein bestimmtes Recht als Partei im eigenen Namen zu führen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Regelfall",
            "valeur": "Rechtsinhaber klagt selbst (Aktiv-) bzw. wird selbst verklagt (Passivlegitimation deckungsgleich)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Prozessstandschaft",
            "valeur": "Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen – Kläger ist Partei, nicht Vertreter",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Folge bei Fehlen",
            "valeur": "Klage unzulässig (Prozessvoraussetzung, von Amts wegen zu prüfen)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gesetzliche Prozessstandschaft – Beispiele",
            "valeur": "§ 265 Abs. 2 ZPO (Veräußerer nach Rechtshängigkeit), § 1629 Abs. 3 BGB (Kindesunterhalt durch Elternteil), § 2039 BGB (Miterbe für Nachlassforderung), § 1011 BGB (Miteigentümer), § 1368 BGB (Ehegatte bei zustimmungsloser Verfügung)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Partei kraft Amtes",
            "valeur": "Insolvenzverwalter: Verwaltungs- und Verfügungsrecht über die Masse geht auf ihn über (§ 80 Abs. 1 InsO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gewillkürte Prozessstandschaft – Voraussetzung 1",
            "valeur": "Ermächtigung durch den Rechtsinhaber",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gewillkürte Prozessstandschaft – Voraussetzung 2",
            "valeur": "Eigenes schutzwürdiges Interesse des Prozessführenden (BGH, V ZR 125/15)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schutzwürdiges Interesse liegt vor",
            "valeur": "Wenn die Entscheidung Einfluss auf die eigene Rechtslage des Prozessführenden hat (BGH, V ZR 125/15)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nicht ausreichend",
            "valeur": "Bloßes Interesse an wirtschaftlich oder technisch erleichterter Prozessführung (BGH, V ZR 125/15)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unzulässig",
            "valeur": "Ermächtigung nur, um das Kostenrisiko zulasten des Gegners zu vermindern (BGH, 24.10.1985 – VII ZR 337/84, BGHZ 96, 151)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vermögenslose GmbH",
            "valeur": "Regelmäßig kein schutzwürdiges Eigeninteresse, abgetretene Forderungen einzuklagen (BGH, 03.04.2003 – IX ZR 287/99)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 265 ZPO – Veräußerung oder Abtretung der Streitsache",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__265.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 325 ZPO – Subjektive Rechtskraftwirkung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__325.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1629 BGB – Vertretung des Kindes (Abs. 3 Prozessstandschaft)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1629.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2039 BGB – Nachlassforderungen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2039.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1011 BGB – Ansprüche aus dem Miteigentum",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1011.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1368 BGB – Geltendmachung der Unwirksamkeit",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1368.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 80 InsO – Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__80.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 10.06.2016 – V ZR 125/15 (NJW 2017, 486)",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH\u0026Datum=10.06.2016\u0026Aktenzeichen=V%20ZR%20125%2F15",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 24.10.1985 – VII ZR 337/84 (BGHZ 96, 151)",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII+ZR+337/84",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 03.04.2003 – IX ZR 287/99",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=IX+ZR+287/99",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Prozessführungsbefugnis und Prozessstandschaft – fremde Rechte im eigenen Namen einklagen?",
            "reponse": "Im Zivilprozess klagt normalerweise derjenige, dem das eingeklagte Recht zusteht. Die Prozessführungsbefugnis – also die Berechtigung, ein bestimmtes Recht im eigenen Namen vor Gericht geltend zu machen – ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage; fehlt sie, wird die Klage als unzulässig abgewiesen. Wer ein fremdes Recht im eigenen Namen einklagt, handelt als Prozessstandschafter."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Prozessführungsbefugnis und Prozessstandschaft?",
            "reponse": "Die Prozessführungsbefugnis ist eine allgemeine Prozessvoraussetzung des Zivilprozesses nach der ZPO. Sie ist von verwandten Begriffen zu trennen: Parteifähigkeit (§ 50 ZPO): Kann jemand überhaupt Partei sein? Prozessfähigkeit (§§ 51 ff. ZPO): Kann die Partei selbst wirksam Prozesshandlungen vornehmen? Prozessführungsbefugnis: Darf gerade diese Partei dieses Recht im eigenen Namen einklagen?"
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Prozessführungsbefugnis und Prozessstandschaft?",
            "reponse": "„Wenn der Gläubiger einverstanden ist, kann ich seine Forderung für ihn einklagen.\u0022 Nur, wenn zusätzlich ein eigenes schutzwürdiges Interesse besteht. Fehlt es, ist die Klage unzulässig (BGH, V ZR 125/15). „Prozessstandschaft und Vollmacht sind dasselbe.\u0022 Nein. Der Prozessstandschafter ist selbst Partei und klagt im eigenen Namen; der Bevollmächtigte handelt im Namen des Rechtsinhabers."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Prozessführungsbefugnis und Prozessstandschaft aus?",
            "reponse": "Eine Mutter lebt von ihrem Ehemann getrennt; die beiden Kinder wohnen bei ihr. Sie will den Kindesunterhalt gegen den Vater gerichtlich durchsetzen. Weil die Eltern verheiratet sind und getrennt leben, kann sie die Unterhaltsansprüche der Kinder nur im eigenen Namen geltend machen (§ 1629 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB) – sie ist also selbst Antragstellerin, obwohl die Ansprüche den Kindern zustehen."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q2114320",
        "Q206893",
        "Q206914"
    ],
    "valid_from": "1879-10-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-26",
    "derniere_verification": "2026-10-26",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/prozessstandschaft-prozessfuehrungsbefugnis-zpo"
}