{
    "slug": "geg-74-klimaanlagen-inspektion",
    "titre": "GEG §§ 74–78 – Energetische Inspektion von Klimaanlagen (Pflicht ab 12 kW Kälteleistung, Stand 2026)",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Rechtsstand 28.10.2026: Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29.07.2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) (Gesetz vom 23.07.2026, BGBl.",
    "resume_court": "**Rechtsstand 28.10.2026:** Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29.07.2026 **Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)** (Gesetz vom 23.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226); die §§ 74–78 behalten ihre Nummern (weggefallen sind nur die §§ 71–73). „GEG“ bezeichnet auf dieser Seite dasselbe Gesetz. **Ab 01.01.2027** gelten für Inspektionsumfang und -fristen Änderungen (siehe Abschnitt „Ausblick ab 01.01.2027“); dargestellt ist zunächst der aktuell geltende Rechtsstand.\n\nBetreiber einer in ein Gebäude eingebauten **Klimaanlage** oder einer **kombinierten Klima- und Lüftungsanlage** mit einer **Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt** müssen diese nach **§ 74 GEG** regelmäßig einer **energetischen Inspektion durch eine berechtigte Person (§ 77 GEG)** unterziehen. Die Inspektion prüft Effizienz und Dimensionierung der Anlage im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes (§ 75 GEG); bei Anlagen über **70 kW** ist nach **DIN SPEC 15240:2019-03** vorzugehen. Sie muss erstmals **im zehnten Jahr** nach Inbetriebnahme (oder nach Erneuerung wesentlicher Bauteile) und danach **mindestens alle zehn Jahre** erfolgen (§ 76 GEG). Über das Ergebnis wird ein **Inspektionsbericht mit Registriernummer** erstellt, der dem Eigentümer bzw. Mieter übergeben und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt wird (§ 78 GEG). Ausgenommen sind Anlagen in Gebäuden mit qualifizierter **Gebäudeautomation** bzw. elektronischer Überwachung (§ 74 Abs. 3 und 4 GEG). Wer die Inspektion nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchführen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer **Geldbuße bis zu 10.000 €** geahndet werden kann (§ 108 Abs. 1 Nr. 15 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 GEG).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§§ 74–78 GEG/GModG, Teil 4 Abschnitt 4 (bis 28.07.2026: Abschnitt 3) – Energetische Inspektion von Klimaanlagen [§§ 74–78 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wer ist verpflichtet",
            "valeur": "Betreiber der Anlage (nicht zwingend der Eigentümer) [§ 74 Abs. 1 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erfasste Anlagen",
            "valeur": "in ein Gebäude eingebaute Klimaanlagen und kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen [§ 74 Abs. 1 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Leistungsschwelle",
            "valeur": "Nennleistung für den Kältebedarf über 12 kW [§ 74 Abs. 1 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Prüfumfang",
            "valeur": "Bauteile, die die Effizienz beeinflussen, sowie Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes [§ 75 Abs. 1 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Norm für große Anlagen",
            "valeur": "Anlagen über 70 kW: Inspektion nach DIN SPEC 15240:2019-03 [§ 75 Abs. 3 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erste Inspektion",
            "valeur": "im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme oder nach Erneuerung wesentlicher Bauteile (Wärmeübertrager, Ventilatoren, Kältemaschine) [§ 76 Abs. 1 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Altanlagen-Stichtag",
            "valeur": "Anlagen, die am 1.10.2018 älter als 10 Jahre und noch nicht inspiziert waren: erste Inspektion bis 31.12.2022 [§ 76 Abs. 2 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wiederholung",
            "valeur": "mindestens alle 10 Jahre [§ 76 Abs. 1 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Durchführung",
            "valeur": "nur durch berechtigte (fachkundige) Person i. S. d. § 77 Abs. 1 GEG [§ 74 Abs. 1, § 77 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bericht",
            "valeur": "Inspektionsbericht mit Registriernummer der zentralen Registrierstelle (DIBt), Übergabe an Eigentümer/Mieter, Vorlage bei Behörde auf Verlangen [§ 78 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Stichprobeninspektion",
            "valeur": "zulässig bei mehr als 10 gleichartigen Anlagen (12–70 kW) in vergleichbaren Nichtwohngebäuden; bei bis zu 200 Anlagen jede zehnte, bei über 200 jede zwanzigste [§ 74 Abs. 2, § 75 Abs. 4 GEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld",
            "valeur": "Geldbuße bis zu 10.000 € [§ 108 Abs. 1 Nr. 15 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 GEG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 74 GEG im Volltext (Betreiberpflicht)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__74.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 75 GEG im Volltext (Durchführung und Umfang der Inspektion)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__75.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 76 GEG im Volltext (Zeitpunkt der Inspektion)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__76.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 77 GEG im Volltext (Fachkunde des Inspektionspersonals)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__77.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 78 GEG im Volltext (Inspektionsbericht; Registriernummern)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__78.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 108 GEG im Volltext (Bußgeldvorschriften)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__108.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (u. a. Umbenennung in Gebäudemodernisierungsgesetz) vom 23.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226 (Artikel 1 in Kraft seit 29.07.2026; Artikel 2 zum 01.01.2027)",
            "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/regelungstext.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "GEG-Infoportal des BBSR (Inspektion von Klimaanlagen)",
            "url": "https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/Home/home_node.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt GEG §§ 74–78 – Energetische Inspektion von Klimaanlagen (Pflicht ab 12 kW Kälteleistung, Stand 2026)?",
            "reponse": "Rechtsstand 28.10.2026: Das Gebäudeenergiegesetz heißt seit dem 29.07.2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) (Gesetz vom 23.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226); die §§ 74–78 behalten ihre Nummern (weggefallen sind nur die §§ 71–73). „GEG“ bezeichnet auf dieser Seite dasselbe Gesetz."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt GEG §§ 74–78?",
            "reponse": "Die Inspektionspflicht nach §§ 74–78 GEG gilt bundesweit für in Gebäude eingebaute Klimaanlagen und kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW. Sie betrifft in der Praxis vor allem Nichtwohngebäude wie Büro-, Verwaltungs-, Handels-, Hotel- und Gesundheitsbauten, kann aber auch größere Wohngebäude mit zentraler Kälteversorgung erfassen."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei GEG §§ 74–78?",
            "reponse": "Gebäudeautomation im Nichtwohngebäude: Keine Inspektionspflicht, wenn die Anlage in ein Nichtwohngebäude eingebaut ist, das mit einem System für Gebäudeautomation und Gebäuderegelung nach § 74 Abs. 3 Nr. 1 GEG (Verweis auf § 56 GModG) ausgestattet ist, oder wenn eine gleichwertige Lösung besteht (Energieleistungsvertrag bzw. Betrieb mit Effizienzüberwachung durch Versorgungsunternehmen oder Netzbetreiber, § 74 Abs."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei GEG §§ 74–78?",
            "reponse": "Verwechslung mit der Heizungsprüfung: §§ 74–78 GEG betreffen ausschließlich Klima- und kombinierte Klima-/Lüftungsanlagen (Kälte). Die Prüfung von Heizungsanlagen richtet sich nach §§ 60a–60c GEG und hat andere Fristen und Bußgeldrahmen. Falsche Bezugsgröße bei der 12-kW-Schwelle: Maßgeblich ist die Nennleistung für den Kältebedarf, nicht die elektrische Anschlussleistung des Geräts."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für GEG §§ 74–78 aus?",
            "reponse": "Ein Bürogebäude wird durch eine zentrale Klimaanlage mit 45 kW Kälteleistung gekühlt; das Gebäude verfügt über keine qualifizierte Gebäudeautomation im Sinne des § 74 Abs. 3 GEG. Weil die Kälteleistung über 12 kW liegt, ist der Betreiber verpflichtet, die Anlage energetisch inspizieren zu lassen. Die erste Inspektion muss im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme erfolgen, danach mindestens alle zehn Jahre."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q72159183",
        "Q173725"
    ],
    "valid_from": "2020-11-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-28",
    "derniere_verification": "2026-10-28",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/geg-74-klimaanlagen-inspektion"
}